Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten eines Fahrzeugs den Wiederbeschaffungswert übersteigen. In diesem Fall rechnet es sich für Versicherer und häufig auch für Halter nicht mehr, das Auto instand zu setzen. Doch was kommt danach? In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Optionen du hast, welche Schritte zu erledigen sind und wie du selbst aus einem scheinbar wertlosen Fahrzeug noch das Maximum herausholen kannst.
Was bedeutet „wirtschaftlicher Totalschaden“?
Der wirtschaftliche Totalschaden unterscheidet sich vom technischen Totalschaden. Während beim technischen Totalschaden das Auto so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr sicher fahrbar ist, geht es beim wirtschaftlichen Totalschaden um die Kosten-Nutzen-Rechnung:
- Wiederbeschaffungswert (WBW): Preis für vergleichbares Gebrauchtfahrzeug.
- Reparaturkosten: Angebot der Werkstatt zur Wiederherstellung.
Liegen Reparaturkosten und anfallende Nebenkosten (Steuer, Zulassung, TÜV) über dem WBW abzüglich zu erwartender Restwerte, spricht man vom wirtschaftlichen Totalschaden.
Option 1: Versicherung reguliert – Abwicklung
- Gutachten: Sachverständiger ermittelt WBW und mickrigen Restwert.
- Versicherungsangebot: Auszahlung des WBW abzüglich Restwert.
- Verzichtserklärung: Du übernimmst das beschädigte Auto gegen Restwertzahlung.
Hast du das Fahrzeug behalten wollen, zahlst du die Differenz selbst und kannst es anschließend privat verschrotten oder als Ersatzteilspender nutzen.
Option 2: Totalschaden-Ausbouverfahren
Manche Halter verzichten auf die Verzichtserklärung und lassen die Versicherung direkt an einen Verwerter zahlen. Vorteil: Kein Aufwand mit Abmeldung oder Verkauf. Nachteil: Du bekommst nur den vollen Ersatz, ohne Restwert.
Option 3: Führen als „Reparaturauftrag“
In Einzelfällen lässt sich mit der Werkstatt verhandeln, das Auto zum Festpreis instandzusetzen. Das lohnt sich, wenn die Differenz zwischen WBW und Reparaturkosten gering ist und du am Modell hängen bleibst.
Was tun mit dem Fahrzeug nach Auszahlung?
- Privat verkaufen: An Bastler oder Exporteur, wenn es noch einzelne Teile wert sind.
- Teile selbst ausschlachten: Motor, Getriebe, Räder > höhere Erlöse.
- Vollständig verschrotten lassen: Kostenlose Abholung von zertifiziertem Verwerter, Rest wert je nach Gewicht.
Wichtige Schritte und Tipps
- Restwert ermitteln: Frage regional bei Autoverwertern an.
- Unterlagen bereithalten: Fahrzeugschein, -brief, Gutachten, Schadenfotos.
- Abmeldung: Nach Verwertung Verwertungsnachweis nutzen, um bei der Zulassungsstelle abzumelden.
- Schadstoffe bedenken: Motoröl, Kühlmittel etc. nur zertifiziert entsorgen lassen.
- Alternativen prüfen: Ersatzteilverkauf kann lohnen, bevor du verschrottest.
Fazit
Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch das Ende deines Fahrzeugs. Nach der Versicherungsregulierung stehen dir mehrere Wege offen: Direkt verschrotten, privat ausschlachten oder als Ganzes verkaufen. Mit etwas Planung und Recherche kannst du oft noch einen nennenswerten Restwert erzielen und gleichzeitig eine umweltgerechte Entsorgung sicherstellen.
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