Viele Autobesitzer fragen sich, ob sie ihr altes Fahrzeug selbst verschrotten dürfen, um Kosten zu sparen oder den Prozess zu beschleunigen. Rechtlich und praktisch ist die Lage jedoch komplex: Die Autoverschrottung unterliegt strengen Auflagen, und nicht jeder darf einfach mit Schweißgerät, Pressen oder Schredder loslegen. In diesem Artikel klären wir, welche Tätigkeiten Privatpersonen übernehmen dürfen, welche Schritte Pflicht sind und warum für die gefährlichen Arbeiten in aller Regel ein zertifizierter Verwerter eingeschaltet werden muss.
1. Rechtlicher Rahmen
In Deutschland regeln mehrere Gesetze und Verordnungen die Entsorgung von Fahrzeugen:
Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV): Verpflichtet Hersteller und Verwerter zur umweltgerechten Entsorgung und definiert Recyclingquoten.
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Legt allgemeine Pflichten zur Abfallvermeidung und -verwertung fest.
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Reglementieren den Umgang mit Schadstoffen und Abgasen.
Private ohne entsprechende Zulassung gelten rechtlich als „nicht befugt“, Altfahrzeuge eigenhändig fachgerecht zu verschrotten – insbesondere, wenn Gefahrstoffe und Recyclingquoten betroffen sind.
2. Erlaubte Eigenarbeiten
Ein Autobesitzer darf sein Fahrzeug grundsätzlich selbst vorbereiten für die Verschrottung:
Entfernen persönlicher Gegenstände: Fotos, Kindersitze, Werkzeuge oder lose Gegenstände müssen vorab aus- oder abgebaut werden.
Abmelden: Mit Fahrzeugschein und Verwertungsnachweis kann man das Auto bei der Zulassungsstelle selbst abmelden.
Teile entnehmen: Elektronische Kleinteile wie Radios oder private Zusatzgeräte (Handyhalter, Navi) darf man selbst ausbauen.
Fahrzeug zur Verwertungsstelle bringen: Sofern es noch fahrbereit ist oder per Anhänger transportiert wird.
3. Tätigkeiten, die nur zertifizierte Verwerter durchführen dürfen
Alle gefährlichen und recycling-relevanten Schritte muss ein Entsorgungsfachbetrieb übernehmen:
Schadstoffentfernung: Absaugen von Motoröl, Getriebeöl, Bremsflüssigkeit, Kühlmittel und Klimakältemitteln.
Batterie-Entnahme: Ausbau von Starterbatterien und bei E-Autos von Hochvolt-Batterien.
Airbag- und Gurtstraffer-Demontage: Explosive Treibladungen müssen kontrolliert ausgelöst oder fachgerecht gelagert werden.
Ausschlachten und Materialtrennung: Mechanische Demontage, Zerkleinerung, Magnetabscheidung und Sortierung nach Metall- und Kunststofffraktionen.
Ausstellung des Verwertungsnachweises: Gesetzlich vorgeschriebenes Dokument, das die fachgerechte Entsorgung bestätigt.
4. Risiken bei Eigenverschrottung
Wer eigenmächtig gefährliche Stoffe entfernt oder die Karosserie zerschneidet, riskiert:
Umweltverschmutzung durch Öl- und Kühlmittelaustritt
Gesundheitsschäden durch Kontakt mit Schadstoffen oder Explosionsgefahr bei Airbags
Hohe Bußgelder bis zu 50.000 € oder strafrechtliche Verfolgung bei Umweltvergehen
Einstellung des Recyclingprozesses: Ohne Verwertungsnachweis kann das Fahrzeug nicht abgemeldet werden
5. Kosten und Aufwand
Beim Einsatz eines zertifizierten Verwerters sind oft folgende Leistungen inklusive:
Kostenlose Abholung (innerhalb einer Region)
Fachgerechte Entsorgung aller Gefahrstoffe
Ausschlachten verwertbarer Teile
Ausstellung des Verwertungsnachweises
Optional: Abmeldung bei der Zulassungsstelle
Diese Komplett-Dienstleistung ist für den Privatmann meist günstiger und rechtlich sicherer, als alle Schritte selbst durchführen zu wollen.
6. Empfehlungen für Autobesitzer
Vorab persönliche Wertsachen entfernen: Alltagsgegenstände, Elektronik und Zubehör.
Kontakt zu zertifizierten Verwertungsbetrieben: Achte auf das RAL-Gütezeichen „Verwertungsnachweis Altfahrzeug“.
Angebote einholen: Vergleiche Abholbedingungen, Serviceumfang und ggf. Auszahlung für dein Schrottauto.
Keine eigene Demontage gefährlicher Teile: Überlasse Öl, Airbags und Batterien Profis.
Verwertungsnachweis sichern: Nur damit gelingt die Abmeldung deines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle.
7. Fazit
Privatpersonen dürfen ihr Auto bis zu einem gewissen Grad selbst „vorbereiten“ – beispielsweise persönliche Gegenstände ausräumen oder das Fahrzeug anliefern. Die eigentliche Verschrottung mit Schadstoffentfernung, Recycling und Ausstellung des Verwertungsnachweises muss jedoch ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb durchführen. Nur so bleiben Umwelt und Gesundheit geschützt und Fahrzeughalter vermeiden rechtliche und finanzielle Risiken.
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