Die Entsorgung und Verwertung von Altfahrzeugen in Deutschland unterliegt einem strengen gesetzlichen Rahmen. Ziel ist, Umwelt und Gesundheit zu schützen, wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen und schadstoffhaltige Bestandteile sicher zu beseitigen. Im Folgenden erhältst du einen umfassenden Überblick über die wichtigsten Gesetze, Verordnungen und Pflichten, die bei der Autoverschrottung zu beachten sind.
1. Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV)
Die Altfahrzeugverordnung setzt EU-Vorgaben in nationales Recht um. Wesentliche Punkte:
- Rücknahmepflicht: Hersteller und Importeure müssen Altfahrzeuge kostenlos zurücknehmen.
- Recyclingquoten: Mindestens 95 % des Fahrzeuggewichts müssen stofflich oder energetisch verwertet werden. Davon sind 85 % stofflich (Metalle, Kunststoffe etc.).
- Entsorgungspflichten: Schadstoffe wie Öl, Bremsflüssigkeit, Kältemittel und Batterien müssen vor der Zerkleinerung entfernt werden.
- Verwertungsnachweis: Jeder Halter erhält eine Bescheinigung, mit der er das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abmelden kann (§ 15 AltfahrzeugV).
2. Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bildet den übergeordneten Rahmen für Abfallvermeidung und Recycling:
- Abfallhierarchie: Vermeidung – Vorbereitung zur Wiederverwendung – Recycling – sonstige Verwertung – Beseitigung.
- Erweiterte Herstellerverantwortung: Fahrzeugproduzenten müssen Konzepte für Rücknahme und Verwertung vorlegen.
- Dokumentationspflicht: Verwerter müssen Abfallströme nachweisen und der Aufsichtsbehörde berichten.
3. Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Für den Schutz von Gewässern relevant bei der Autoverschrottung:
- Handling von Flüssigkeiten: Motoröl, Kühlmittel, Bremsflüssigkeit dürfen nicht ins Erdreich gelangen (§ 48 WHG).
- Genehmigungspflicht: Betriebe benötigen wasserrechtliche Erlaubnis, um Anlagen mit ölhaltigen Abfällen zu betreiben.
4. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Regelt den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen:
- Genehmigung von Schredderanlagen: Zerkleinerungs- und Sortieranlagen unterliegen Genehmigungspflicht.
- Emissionsgrenzwerte: Staub, Geräusche und Abgase müssen innerhalb festgelegter Grenzwerte bleiben (§ 5 BImSchG).
5. Batterie- und Elektrogesetz (BattG, ElektroG)
Schwerpunkt: Rücknahme und Recycling von Starterbatterien und E-Auto-Batterien sowie Elektronik:
- Rücknahmeverpflichtung: Händler und Hersteller müssen Altbatterien und Altgeräte kostenfrei zurücknehmen (§ 17 BattG, § 10 ElektroG).
- Recyclingquoten: Für Bleibatterien mind. 65 % Wiedergewinnung; für Li-Ionen-Batterien sukzessive steigende Quoten.
- Kennzeichnungspflicht: Batterien müssen mit CE-Kennzeichen und Rücknahmesymbolen versehen sein.
6. F-Gase-Verordnung
Regelt fluorierte Kältemittel in Klimaanlagen:
- Rückgewinnungspflicht: Fluorierte Gase müssen beim Demontieren vollständig zurückgewonnen und dokumentiert werden.
- Qualifikation: Nur zertifizierte Betriebsstätten und Personal dürfen Klimaservice durchführen.
7. Anforderungen an Verwertungsbetriebe
Nur zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe sind berechtigt:
- Erlaubnis nach § 52 KrWG: Gewerbliche Entsorger benötigen Fachbetriebserlaubnis.
- Fachkunde und Ausrüstung: Personal muss geschult sein, und Anlagen müssen Auffangsysteme für Flüssigkeiten sowie sichere Schredder- und Sortiertechnik besitzen.
- Umweltmanagement: Viele Betriebe arbeiten nach EMAS oder ISO 14001, um kontinuierlich ihre Umweltleistung zu verbessern.
8. Pflichten des Fahrzeughalters
Auch Privatpersonen haben klare Verpflichtungen:
- Abgabe nur an zertifizierte Verwerter: Illegale Entsorgung ist strafbar und bußgeldbewehrt.
- Verwertungsnachweis einfordern: Ohne Nachweis keine Abmeldung bei der Zulassungsstelle möglich.
- Persönliche Gegenstände entfernen: Fotos, Dokumente, Zubehör vorab ausräumen.
9. Sanktionen bei Verstößen
Wer gegen Vorschriften verstößt, muss mit Bußgeldern bis zu 50.000 € oder strafrechtlichen Konsequenzen rechnen:
- Illegale Ablagerung von Altfahrzeugen (§ 52 KrWG)
- Unsachgemäße Entsorgung von Altöl (§ 48 WHG)
- Freisetzen von Klimakältemitteln (§ 8 F-Gase-VO)
Fazit
Die gesetzlichen Regelungen zur Autoverschrottung sind umfassend und komplex. Sie sichern, dass Altfahrzeuge umweltgerecht verarbeitet werden, Schadstoffe nicht in die Umwelt gelangen und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden. Für Fahrzeughalter gilt: Immer einen zertifizierten Verwerter wählen, Verwertungsnachweis einfordern und die eigenen Pflichten kennen. So bleibt die Entsorgung sowohl rechts- als auch umweltkonform.
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