StartAuto / VerkehrAutoverschrottung und Kfz-Steuer – Was ist zu beachten?

Autoverschrottung und Kfz-Steuer – Was ist zu beachten?

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Wenn dein Fahrzeug verschrottet wird, endet damit nicht nur die Nutzung – auch die Kfz-Steuer muss abgemeldet und eingestellt werden. Viele Autobesitzer wissen nicht genau, welche Schritte notwendig sind, um ab dem Verschrottungsdatum keine Steuer mehr zu zahlen. In diesem Artikel erfährst du, was du rund um Autoverschrottung und Kfz-Steuer beachten musst, wie der Zeitplan aussieht und welche Formalitäten zu erledigen sind.

1. Steuerpflicht endet mit Abmeldung

Die Kfz-Steuer wird für jedes zugelassene Fahrzeug erhoben. Sobald dein Auto offiziell bei der Zulassungsstelle abgemeldet ist, entfällt die Steuerpflicht:

  • Mit Abgabe der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Vorlage des Verwertungsnachweises wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt.
  • Ab dem Datum der Abmeldung berechnet das Finanzamt keine weiteren Steuern.

Tipp: Vereinbare den Abmeldetermin idealerweise am gleichen Tag wie die Übergabe an den Verwerter, um Lücken zu vermeiden.

2. Erstattung bereits gezahlter Steuer

Hast du deine Kfz-Steuer für das ganze Jahr im Voraus bezahlt, erhältst du anteilig den nicht genutzten Zeitraum zurück:

  • Die Rückerstattung berechnet sich ab dem Tag nach der Abmeldung bis zum Ende des Steuerjahres.
  • Das Finanzamt überweist den Betrag in der Regel automatisch innerhalb weniger Wochen.

Beispiel: Du meldest am 30. Juni ab, dann bekommst du für den Zeitraum 1. Juli bis 31. Dezember die Hälfte der Jahressteuer zurück.

3. Fristen und Formalitäten

Die Abmeldung bei der Zulassungsstelle muss zeitnah erfolgen:

  • Innenstadtkunden: Oft gibt es kurzfristige Online- oder Terminmöglichkeiten.
  • Ländliche Regionen: Plane 1–2 Werktage Puffer für Behördengang ein.

Folgende Unterlagen sind notwendig:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Verwertungsnachweis (Certificate of Destruction)
  • Personalausweis oder Reisepass

Ohne Verwertungsnachweis verweigert die Zulassungsstelle die Abmeldung – und du bleibst steuerpflichtig.

4. Besondere Fälle

Fahrzeug bereits abgemeldet

Wenn dein Auto vor der Verschrottung schon länger abgemeldet war, musst du lediglich den Verwertungsnachweis in Verbindung mit Teil I vorlegen. Steuerlich ändert sich nichts – du warst ja bereits nicht mehr steuerpflichtig.

Export und Ausfuhr

Für Fahrzeuge, die ins Ausland verkauft werden, benötigst du ein Ausfuhrkennzeichen. Die Steuer ist hier ebenfalls entfällt ab dem Tag der Abmeldung für den Exportzeitraum.

Fehlende Papiere

Fehlen Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief, kläre vorab Ersatzbescheinigungen oder Eigentumsnachweis bei der Zulassungsstelle.

5. Versicherung und Steuerrückmeldung

Parallel zur Abmeldung solltest du:

  • Deine Kfz-Versicherung kündigen (Sonderkündigungsrecht wegen Totalschaden).
  • Die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) nicht mehr benötigen.
  • Eventuell zu viel bezahlte Versicherungsbeiträge erstatten lassen.

Nur mit Abmeldebestätigung läuft deine Police vollständig aus und der Versicherer rechnet korrekt ab.

6. Häufige Fehler vermeiden

  • Verzögerte Abmeldung: Selbst wenn das Auto verschrottet ist, bleibst du steuerpflichtig, bis du es abgemeldet hast.
  • Unvollständige Unterlagen: Kein Verwertungsnachweis = keine Abmeldung = keine Steuerbefreiung.
  • Falsches Datum: Stelle sicher, dass Abmeldedatum und Abgabe an den Verwerter zusammenfallen.

7. Ablaufbeispiel

  1. Fahrzeugübergabe an zertifizierten Verwerter am 15. August.
  2. Erhalt des Verwertungsnachweises sofort nach Verwertung.
  3. Termin bei Zulassungsstelle am 16. August; Vorlage Teil I, Verwertungsnachweis, Ausweis.
  4. Abmeldestempel auf Teil I mit Datum 16. August – Steuerpflicht endet an diesem Tag.
  5. Rückbuchung der anteiligen Steuer für 17. August bis Jahresende.

Fazit

Die korrekte Abmeldung deines Fahrzeugs bei der Zulassungsstelle ist unerlässlich, um die Kfz-Steuer zu stoppen und eine anteilige Rückerstattung zu erhalten. Plane rechtzeitig einen Termin, bring alle erforderlichen Unterlagen mit und koordiniere Übergabe und Abmeldung idealerweise am selben Tag. So vermeidest du unnötige Kosten und behältst den vollen Überblick über Steuer- und Versicherungsangelegenheiten.

Pressekontakt:

Autoverwertung Köln
Bonner Str. 411
50968 Köln
Web: https://autoverwertung-koeln.top
E-Mal: info@autoverwertung-koeln.top

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