– Frachten sind nach dem Jahreswechsel europaweit zu neuen Konditionen unterwegs: die EU hat jetzt die novellierte CBAM-Verordnung veröffentlicht und Reformen der europäischen Führerscheinregeln beschlossen. Ab 2026 wird die neue CBAM-Verordnung den CO₂-Grenzausgleich erleichtern. Dazu wird die sogenannte De-minimis-Schwelle geändert, betroffen sind bestimmte Warengruppen wie Zement, Düngemittel, Eisen und Stahl oder Aluminium. Zum Update gehören auch die News der digitalen Fahrerlaubnis in fernerer Zukunft oder in näherer Zukunft der EU-weite Lkw-Führerschein ab 18 Jahren. Hören wir zusammen in die Verkehrsnachrichten rein oder lesen uns kurz ein, eine Übersicht:
Änderungen und Zulassung ab 2026: das CBAM-Omnibus-Paket
Mit dem Ende der Übergangsphase des CO₂-Grenzausgleichsmechanismus‘ (Carbon Border Adjustment Mechanism) am 31.12.2025 beginnt die Regelphase am Ersten der Jahres 2026. Ab dann dürfen nur noch zugelassene CBAM-Anmelder Waren, die unter den Anwendungsbereich der CBAM-Verordnung fallen, in das Zollgebiet der Europäischen Union einführen. Anstelle der bisherigen, quartalsweisen Übersicht tritt dann eine jährliche CBAM-Erklärung. Diese ist bis zum 30. September 2027 für die im Jahr 2026 eingeführten Waren abzugeben. Wie dies den CO₂-Grenzausgleich erleichtert, zeigt der Blick auf zwei Aspekte:
CBAM-Vereinfachungen in zwei Bereichen
Zum einen wird ein massenbasierter Schwellenwert eingeführt, der Einführer kleiner Mengen von CBAM-Waren mit geringen grauen Emissionen vom Anwendungsbereich der CBAM-Verordnung ausnimmt. Dies betrifft vornehmlich insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Wie werden dann auch bspw. die Zollformalitäten wie die Zollvollmachten für Spediteure angepasst? Wird die EU-Lizenz davon tangiert? Zum anderen sind für Einführer von CBAM-Waren oberhalb des Schwellenwerts Änderungen vorgesehen, die die Umsetzung und Einhaltung der CBAM-Pflichten in der Regelphase leichter machen sollen. Geplant sind dazu auch Maßnahmen zur wirksamen Reduzierung von Umgehungsmöglichkeiten.
Die neue De-Minimis-Schwelle
Ab dem nächsten Jahr gilt die neu eingeführte Mengenschwelle von 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr. Die neue Schwelle soll dafür sorgen, dass Importeure geringer Mengen CBAM-pflichtiger Waren mit niedrigen grauen Emissionen künftig nicht mehr unter die CBAM-Verordnung fallen. Am Januar 26 müssen Einführer von CBAM-Waren, deren Importmengen den neuen Schwellenwert überschreiten, als zugelassene CBAM-Anmelder registriert sein. Soviel hierzu was den Laderaum betrifft. Und was gilt neu direkt hinter dem Lenkrad? Für die Frachtenführer gibt es auch Neujahrs-Änderungen:
Zum Beispiel: der reformierte Lkw-Führerschein
Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Bis spätestens 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden, der dann „über das Smartphone abrufbar ist und in der gesamten EU gilt“, wie es von Seiten des EU-Parlaments hieß. Und was die Verkehrssünder anbelangt: ein europaweites Punktesystem wie in Deutschland gibt es nicht, Fahrverbote indes wegen übermäßigen Rasens beispielsweise sollen künftig EU-weit gelten. So könnte der Verkehrsfunk vor Silvester vermutlich lauten.
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