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Bußgelder bei illegaler Autoverschrottung

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Illegale Autoverschrottung schadet nicht nur der Umwelt, sondern kann Autobesitzer und Verwerter teuer zu stehen kommen. Wer sein Fahrzeug ohne Genehmigung entsorgt, gefährdet Böden, Gewässer und Luft und riskiert empfindliche Strafen. In diesem Artikel zeigen wir dir, welche Bußgelder bei illegaler Autoverschrottung drohen, welche Gesetze einschlägig sind und wie du dich rechtlich einwandfrei verhältst.

1. Was ist illegale Autoverschrottung?

Unter illegaler Autoverschrottung versteht man jede Entsorgung eines Fahrzeugs außerhalb genehmigter Verwertungsbetriebe oder ohne ordnungsgemäße Dokumentation. Typische Formen sind:

  • Abstellen und liegenlassen auf öffentlichen Flächen oder in der Natur
  • Eigenmächtiges Entfernen von Teilen und Entsorgung in Hausmüll oder Containern
  • Übergabe an nicht zertifizierte oder nicht zugelassene Schrotthändler
  • Bandenmäßiges Schlachten und Verklappen von Fahrzeugteilen

2. Relevante Gesetzesgrundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben ergeben sich aus:

  • Altfahrzeugverordnung (AltfahrzeugV): Regelt Rücknahme und umweltgerechte Entsorgung
  • Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG): Bestimmt Pflichten zur Abfallvermeidung und -verwertung
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Schutz von Gewässern vor Schadstoffeintrag
  • Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG): Grundlage für Bußgeldverfahren

3. Mögliche Bußgelder und Strafen

Illegale Autoverschrottung kann als Ordnungswidrigkeit oder Straftat gewertet werden. Die Bußgelder variieren je nach Schwere und Region:

  • Abstellen auf öffentlichem Grund: Bis zu 1.000 € Bußgeld für herrenloses Fahrzeug
  • Unerlaubte Entsorgung von Gefahrstoffen: Bis zu 50.000 € nach KrWG/WHG
  • Illegale Schlachtung (Schrottklau): Bis zu 100.000 € oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
  • Unterlassene Rücknahme: Hersteller/Verwerter: Bis zu 30.000 € pro Verstoß

In Einzelfällen können die Strafen höher ausfallen, insbesondere bei bandenmäßiger oder gewerblicher Umweltkriminalität.

4. Auswirkungen auf Fahrzeughalter

Auch der ehemalige Halter kann zur Verantwortung gezogen werden, wenn er sein Auto unsachgemäß überlässt:

  • Bußgelder für das Liegenlassen auf Straßen (§ 32 StVO)
  • Haftung für Umweltschäden bei fehlender Übergabedokumentation
  • Kosten für Bergung und Nachsorge durch Kommune

5. Bußgeldverfahren und Nachweispflicht

Behörden leiten Bußgeldverfahren ein, wenn sie eine Ordnungswidrigkeit feststellen. Hierbei relevant:

  • Foto- und Videobeweise der Fundstelle
  • Zeugenaussagen oder Anzeigen von Anwohnern
  • Fehlende Verwertungsnachweise oder Übergabeprotokolle

Als Halter solltest du daher stets den Verwertungsnachweis des zertifizierten Betriebes aufbewahren.

6. Prävention: So verhinderst du Bußgelder

  • Nur zertifizierte Verwerter beauftragen: Achte auf Umweltzertifikat und Zulassung nach AltfahrzeugV.
  • Verwertungsnachweis sichern: Lass dir schriftlich bestätigen, dass dein Auto ordnungsgemäß entsorgt wurde.
  • Nachweise prüfen: Stelle sicher, dass Abmeldung und Entsorgung dokumentiert sind.
  • Niemals selbst Schlachten: Gefährliche Stoffe und Explosivkomponenten dürfen nur Profis entfernen.
  • Illegalen Schrottplätzen aus dem Weg gehen: Vermeide unseriöse Ankäufer ohne Zertifikat.

7. Umwelt- und Gesundheitsrisiken illegaler Entsorgung

Illegale Autoverschrottung führt zu:

  • Verunreinigung von Boden und Grundwasser durch Öl, Kühlmittel, Batterieelektrolyt
  • Emission gefährlicher Dämpfe und Staubpartikel
  • Brand- und Explosionsgefahr durch Airbags oder Kraftstoffreste
  • Schadstoffe in der Kanalisation und Kläranlagen

Fazit

Bußgelder bei illegaler Autoverschrottung können fünfstellige Beträge erreichen und neben finanziellen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Schütze dich und die Umwelt, indem du dein Fahrzeug nur an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe übergibst und stets einen Verwertungsnachweis anforderst. So bleibst du rechtlich und ökologisch auf der sicheren Seite.

Pressekontakt:

Autoverwertung Oberhausen
Weißensteinstraße 112
46149 Oberhausen

Web: https://autoverwertung-oberhausen.top
E-Mail: info@autoverwertung-oberhausen.top

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