Viele Fahrzeughalter, deren Auto in Deutschland als Schrott gilt, fragen sich: Darf ich mein Schrottauto ins Ausland verkaufen? Die Antwort darauf ist nicht pauschal, denn es spielen mehrere rechtliche, technische und umweltrelevante Faktoren eine Rolle. In diesem Beitrag erfährst du, unter welchen Bedingungen der Export eines Schrottautos ins Ausland erlaubt ist und was es zu beachten gilt.
Was gilt als Schrottauto?
Ein Schrottauto ist ein Fahrzeug, das entweder aufgrund eines Unfalls, eines technischen Defekts (z. B. Motorschaden) oder extremer Abnutzung nicht mehr verkehrstüchtig oder reparaturwürdig ist. Häufig fehlt auch der TÜV oder das Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden. Trotzdem können manche dieser Fahrzeuge noch für den Export interessant sein – besonders in Ländern, in denen die technischen Standards nicht so hoch sind wie in Deutschland.
Ist der Export von Schrottautos grundsätzlich erlaubt?
Grundsätzlich ist es erlaubt, ein Schrottauto ins Ausland zu verkaufen – solange es nicht als Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt. Wird ein Fahrzeug offiziell als Abfall deklariert, unterliegt es der Altfahrzeugverordnung und darf nicht ohne Weiteres exportiert werden. Dann ist eine sachgerechte Entsorgung in Deutschland Pflicht.
Wann ist ein Auto kein Abfall?
Ein Auto gilt nicht als Abfall, wenn es noch betriebsfähig ist oder mit verhältnismäßigem Aufwand wieder verkehrstüchtig gemacht werden kann. Es muss also eine reale Chance auf Weiterverwendung bestehen. Die wichtigsten Kriterien:
- Das Fahrzeug ist (noch) fahrbereit oder kann instand gesetzt werden.
- Die Karosserie und tragende Teile sind nicht stark beschädigt oder verrostet.
- Der Käufer im Ausland kann das Auto legal zulassen und nutzen.
Vorsicht beim illegalen Export
Wer ein tatsächliches Schrottfahrzeug als funktionsfähig deklariert und es ins Ausland verkauft, macht sich unter Umständen strafbar. Dies fällt unter illegale Abfallverbringung und kann mit Bußgeldern bis zu mehreren Tausend Euro geahndet werden. Zudem drohen Probleme mit Umweltbehörden und dem Zoll.
Dokumentation ist entscheidend
Damit ein Export rechtskonform ist, sollten alle Papiere vollständig und korrekt sein:
- Kaufvertrag mit Angaben zum Zustand des Fahrzeugs
- Fahrzeugbrief und -schein (Zulassungsbescheinigung Teil I und II)
- Gegebenenfalls ein Exportnachweis oder Transportdokumente
- Nachweis, dass das Auto nicht als Abfall, sondern zur Weiterverwendung bestimmt ist
Wohin werden Schrottautos häufig exportiert?
Viele gebrauchte Fahrzeuge aus Deutschland landen in Osteuropa, Afrika oder dem Nahen Osten. Dort sind Werkstattkosten niedriger und es gibt eine hohe Nachfrage nach günstigen Autos oder Ersatzteilen. Vor allem Dieselautos oder Fahrzeuge mit abgelaufener Umweltplakette sind dort noch gefragt.
Welche Risiken bestehen beim Verkauf ins Ausland?
Wer sein Fahrzeug ins Ausland verkauft, sollte einige Risiken bedenken:
- Keine Kontrolle, was nach dem Verkauf mit dem Fahrzeug geschieht
- Keine Garantie, dass es umweltgerecht genutzt oder entsorgt wird
- Gefahr der Nutzung für illegale Zwecke
- Haftungsprobleme bei unsauberer Abwicklung
Alternativen: Verkauf an Exporthändler
Eine sichere Alternative ist der Verkauf an einen zertifizierten Exporthändler in Deutschland. Diese Händler kennen die gesetzlichen Regelungen und kümmern sich um die ordnungsgemäße Abwicklung – inklusive Abmeldung, Zollformalitäten und Exportnachweisen.
Fazit: Ja, aber mit Regeln
Ein Schrottauto darf nur dann ins Ausland verkauft werden, wenn es nicht als Abfall gilt und tatsächlich weiter genutzt werden kann. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte den Verkauf über einen erfahrenen Exporthändler abwickeln oder das Fahrzeug fachgerecht verschrotten lassen. So schützt man sich vor rechtlichen Problemen – und leistet gleichzeitig einen Beitrag zum Umweltschutz.
3 Schritte zum legalen Export eines Schrottautos
- Zustand prüfen: Ist das Fahrzeug noch verwertbar oder eindeutig Schrott?
- Verkauf dokumentieren: Mit vollständigen Papieren und ehrlichen Angaben
- Export über Fachhändler: Um Rechtsverstöße und Bußgelder zu vermeiden
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